Es gibt gute Nachrichten für den deutschen Mittelstand: Das erfolgreiche Förderprogramm Digitalbonus Bayern wird fortgeführt! „Die aktuelle Digitalbonus Richtlinie trat mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft und wurde nun bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Dadurch wird die Lücke geschlossen, bis in der zweiten Jahreshälfte ein überarbeitetes Programm starten soll. Neue Anträge können wieder ab Mittwoch, 10.01.2024, 10 Uhr, gestellt werden.“ (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)

Die Digitalisierung entwickelt sich in rasantem Tempo weiter. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, eine effektive Digitalisierungsstrategie zu entwickeln, um ihre Position im Markt zu festigen und Wachstumschancen zu nutzen. Besonders kleine Betriebe stehen vor Schwierigkeiten aufgrund ihrer Größe und der Zurückhaltung bei Investitionen in neue digitale Technologien. Genau hier setzt das Förderprogramm Digitalbonus Bayern an. Es ist speziell auf kleinere gewerbliche Unternehmen im Freistaat Bayern zugeschnitten und unterstützt sie auf ihrem Weg der digitalen Transformation. Dieser Blogbeitrag widmet sich ausführlich der Fortsetzung dieses Förderprogramms. Es wird erklärt, welche Unternehmen förderberechtigt sind, in welchem Umfang Unterstützung geboten wird, welche Kriterien erfüllt sein müssen und wie der genaue Ablauf des Förderprozesses aussieht. Erfahren Sie, wie der Digitalbonus Bayern kleinen Unternehmen finanzielle Unterstützung bietet, um den erfolgreichen Übergang in ein digitales Zeitalter zu bewältigen.

Wieso gibt es diese Förderung?

In der heutigen schnelllebigen digitalen Ära wird es für Unternehmen jeder Größe immer wichtiger, eine durchdachte Digitalisierungsstrategie zu entwickeln. Diese Strategie ist entscheidend, um die Marktstellung zu sichern und alle Expansionsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Besonders kleine Betriebe stehen vor der Herausforderung, bestehende Rückstände im digitalen Bereich aufzuholen. Die spezifischen Schwierigkeiten, mit denen kleinere Unternehmen konfrontiert sind, werden durch begrenzte Ressourcen zusätzlich erschwert. Investitionen in digitale Innovationen werden häufig zurückgestellt, und die Umsetzung neuer digitaler Lösungen sowie die Anpassung an digitale Geschäftskonzepte erfordern erheblichen Aufwand. In diesem Kontext ist es ebenso entscheidend, Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe zu ergreifen. Das Digitalbonus-Programm hat zum Ziel, kleine Betriebe bei ihrem digitalen Wandel zu unterstützen und zu fördern. Es soll diesen Unternehmen ermöglichen, bedeutende Fortschritte bei der Digitalisierung ihrer Arbeitsprozesse zu erzielen und gleichzeitig die IT-Sicherheit zu stärken.

Der Umfang der Zuwendung

Förderumfang Digitalbonus Bayern

Das Förderprogramm Digitalbonus Bayern bietet finanzielle Unterstützung in Form einer Anteilfinanzierung, die als prozentualer Teil der Projektkosten gewährt wird. Förderfähige Ausgaben umfassen externe Dienstleistungen sowie Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in Form von Hardware und Software, die für die Umsetzung des Projekts benötigt werden.

Nicht förderfähig sind Investitionen in Standard-Websites oder Online-Shops, übliche Online-Marketing-Maßnahmen, der Erwerb von Standard-Softwarepaketen (wie Büroanwendungen und Betriebssysteme) sowie gängige Hardware wie Desktop-Computer, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker und Telefone. Auch Ausgaben für standardmäßige Geräte, Anlagen und Maschinen sowie Ersatzanschaffungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Zuschussgewährung setzt förderfähige Ausgaben von mindestens 4.000 Euro voraus.

Für den Digitalbonus Standard liegt die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben für ein Projekt bei 200.000 Euro. Der Zuschuss kann bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben betragen. Dafür gibt es jedoch die Grenze von maximal 10.000 Euro. (Rechenbeispiel 1: Förderfähige Ausgaben: 10 000 Euro, Zuschuss maximal 50 %, Förderung: 5 000 Euro) (Rechenbeispiel 2: Förderfähige Ausgaben 30 000, Förderung maximal 10 000 Euro, Zuschuss: 33,33 %)

Beim Digitalbonus Plus, der für umfangreichere Projekte geeignet ist, kann die maximale förderfähige Ausgabe auf bis zu 1.000.000 Euro erhöht werden. Die Förderung beträgt hierbei bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 Euro. Eine Kombination mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich, jedoch kann der Digitalbonus Plus für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt gewährt werden.

Wer kann die Zuwendung erhalten?

Antragsberechtigte Unternehmen

Kleine gewerbliche Wirtschaftsbetriebe können sich für den Digitalbonus Bayern qualifizieren, wenn sie über eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern verfügen und dort auch die geförderte Maßnahme realisieren. Ein Unternehmen wird als klein klassifiziert, wenn es der Gewerbesteuerpflicht nach § 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unterliegt, eine Belegschaft von weniger als 50 Mitarbeitern hat und entweder einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme, die 10 Millionen Euro nicht überschreitet, ausweist.

Von der Förderung ausgeschlossen

  • Freie Berufe, einschließlich solcher, die in einer gewerblichen Rechtsform ausgeübt werden,
  • Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, oder ähnliche Einrichtungen,
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, sofern sie nicht der Verarbeitung oder Vermarktung dienen,
  • Unternehmen gemäß § 3 GewStG, die von der Gewerbesteuer befreit sind, mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gemeinnützigen GmbHs (gGmbHs),
  • Unternehmen, die nicht ausschließlich wirtschaftlich tätig sind, sowie gemeinnützige GmbHs, Vereine oder andere Organisationen.

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen für den Digitalbonus Bayern erfüllen?

Projekte, die vor der offiziellen Einreichung eines Fördergesuchs gestartet wurden, erhalten keine finanzielle Unterstützung. Der Beginn der Maßnahme wird durch den Zeitpunkt des rechtsverbindlichen Vertragsabschlusses oder der Auftragsvergabe für eine Dienstleistung festgelegt. Die Umsetzung muss nach dem Eingang und der Bestätigung des vollständig ausgefüllten elektronischen Förderantrags beginnen.

Unternehmen, die sich in einem aktiven Insolvenzverfahren befinden oder die Kriterien für eine Insolvenzeröffnung erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Ebenso sind Fördermittel für Informations- und Kommunikationstechnologielösungen nicht vorgesehen, wenn diese Lösungen gegen eine Vergütung auch in anderen Unternehmen implementiert werden können. Diese Regelung zielt darauf ab, eine doppelte Förderung zu vermeiden.

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Wie läuft die Förderung ab?

1. Einreichung eines Fördergesuchs

Um einen Antrag für die Fördermittel zu stellen, könne Sie ein Online-Formular der zuständigen Bezirksregierung verwenden. Sie haben zwei Optionen:

Digitale Antragsübermittlung mit ELSTER-Benutzerkonto: Melden Sie sich mit Ihrem bestehenden ELSTER-Benutzerkonto an, klicken Sie auf den Antragsstellungs-Button und legitimieren Sie sich anschließend mit Ihrem ELSTER-Zertifikat. Dadurch gelangen Sie direkt zum Formular für den Digitalbonus. Vorteil: Die Unternehmensinformationen werden automatisch übernommen, und eine zusätzliche postalische Einsendung des Antrags entfällt.

Elektronische Antragseinreichung mit nachfolgender Postsendung: Entscheiden Sie sich gegen die Nutzung einer digitalen Signatur über Ihr ELSTER-Benutzerkonto. Nach der elektronischen Übermittlung des Antrags drucken Sie diesen aus, versehen ihn mit rechtsgültigen Unterschriften und reichen ihn innerhalb von vier Wochen bei der zuständigen Regierungsbehörde ein. Drucken Sie nicht nur den Förderantrag, sondern auch die De-minimis-Erklärung sowie das Begleitschreiben aus und unterzeichnen Sie diese Dokumente rechtsgültig. Beachten Sie, dass Förderanträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, nicht berücksichtigt werden können.

2. Bestätigung des Eingangs

Sobald Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen per E-Mail erhalten haben, können Sie das Projekt eigenverantwortlich starten und Vertragsvereinbarungen treffen, wobei dies auf Ihr eigenes Risiko geschieht.

3. Evaluationsverfahren

Ihren eingereichten Antrag wird von der Bezirksregierung sorgfältig geprüft. Sollten Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert. Im Rahmen des Programms Digitalbonus Plus zieht die Bezirksregierung bei besonders knappen Entscheidungen das Urteil eines Fachgremiums zu Rate, bevor eine Entscheidung über die Förderung getroffen wird.

4. Entscheid über die Förderung

Falls Ihre Antragsprüfung positiv ausfällt, stellt Ihnen die Bezirksregierung einen Förderbescheid aus, welcher zudem eine De-minimis-Erklärung beinhaltet. Sollte Ihr Antrag hingegen abgelehnt werden, werden Sie mit einem entsprechenden Bescheid darüber in Kenntnis gesetzt.

5. Nachweisführung

Nachdem die geförderte Aktivität umgesetzt wurde, ist es erforderlich, dass Sie einen Nachweis über die Verwendung der Mittel bei der Bezirksregierung einreichen. Diese wird den Nachweis kontrollieren und Sie über das Prüfergebnis informieren.

6. Überweisung des Zuschusses

Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach der erfolgreichen Begutachtung Ihres Verwendungsnachweises.

Fazit

Der Digitalbonus Bayern ist ein wertvolles Instrument, um kleinen Unternehmen in der gewerblichen Wirtschaft den Weg zur digitalen Transformation zu erleichtern. Durch die finanzielle Unterstützung wird nicht nur die Umsetzung innovativer IKT-Lösungen ermöglicht, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Es ist erfreulich zu sehen, dass das Förderprogramm verlängert wurde und somit weiterhin eine maßgebliche Rolle bei der Förderung der digitalen Entwicklung kleiner Unternehmen spielt.

Wenn Sie Interesse an einer Unterstützung bei bevorstehenden IT-Projekten haben oder weitere Informationen zum Digitalbonus Bayern wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg der digitalen Transformation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen innovative Lösungen für Ihre unternehmerischen Herausforderungen. Ihre digitale Zukunft beginnt jetzt – lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt gehen!

Thomas Reimer/stock.adobe.com